Medizinregistergesetz: Experten warnen vor riskanter Verknüpfung sensibler Gesundheitsdaten
TL;DR
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages bekam der Regierungsentwurf zum Medizinregistergesetz harte Kritik ab. Der Vorwurf: weniger Datenschutz, schwächeres Widerspruchsrecht und ein zu großer Eingriff in Grundrechte von Patient:innen. Der Kern der Sorge ist die Dauerwirkung. Gesundheitsdaten begleiten Menschen ein Leben lang; wenn Registerzugriff und Schutzlogik zu breit angelegt werden, lässt sich ein Fehler später kaum zurückholen.
Nauti's Take
Der Entwurf klingt nach Verwaltungsmodernisierung, behandelt Gesundheitsdaten aber wie eine Ressource, die man nur sauber genug organisieren muss. Das ist zu bequem.
Registerdaten sind kein normaler Datensatz: Eine Diagnose, eine seltene Erkrankung oder eine psychische Behandlung kann noch Jahre später gegen Menschen wirken. Gute Forschung braucht Daten, aber sie braucht auch Vertrauen.
Ohne starke Rechte der Betroffenen wird aus digitaler Gesundheit schnell ein Akzeptanzproblem.
Einordnunganzeigen
Medizinregister können Forschung, Versorgung und auch künftige AI-Auswertungen verbessern. Genau deshalb zählt die Rechtsarchitektur. Wenn der Staat sensible Gesundheitsdaten leichter bündelt, ohne ein starkes Widerspruchsrecht und klare Zweckgrenzen zu sichern, zahlen Patient:innen das Risiko dauerhaft.